Justizministerium: ‘Das sind Ihre Rechte bei Gepäckschäden!’
Reisende sollten laut der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums aber ein paar wichtige Dinge beachten.
Luftfahrtunternehmen
müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust,
Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für
aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen unabhängig
davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für Handgepäck haften
sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden
kann.
Das
Luftfahrtunternehmen haftet aber nur bis zu einer Höchstgrenze von rund
1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde. Werden größere Werte transportiert,
kann es sich lohnen, vor Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration
abzugeben. Das kostet zwar einen Zuschlag, doch dann haften die
Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen
Betrages.
Im
Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren. Binnen
sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem
Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten.
Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf
einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede
Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse
bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche
Klage aus.